Eine (unzulässige) Doppelausschreibung liegt vor, wenn ein öffentlicher Auftraggeber identische Leistungen zweifach ausschreibt, um Vergleiche zwischen den Verfahren vornehmen zu können.
Eine (unzulässige) Doppelausschreibung liegt vor, wenn ein öffentlicher Auftraggeber identische Leistungen zweifach ausschreibt, um Vergleiche zwischen den Verfahren vornehmen zu können.