Seit dem 01. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn (Mindestlohngesetz – MiLoG).
Öffentliche Auftraggeber sind häufig durch landesrechtliche Vorschriften verpflichtet, von Bietern eine Erklärung über die Bezahlung eines bestimmten Mindestentgelts an die bei Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten zu verlangen. Teilweise sind darüber hinaus nach den Landesgesetzen weitere Erklärungen in Bezug auf die Sicherung der Belange der Mitarbeiter eines Bieters abzugeben. In Baden-Württemberg ist beispielsweise das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) zu beachten.