Gemeinsam arbeiten Bund und Länder an einer Vereinfachung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Das Wirtschaftsministerium hat nun einen ersten Entwurf vorgelegt – mit 24 statt 54 Paragrafen.
Gemeinsam arbeiten Bund und Länder an einer Vereinfachung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Das Wirtschaftsministerium hat nun einen ersten Entwurf vorgelegt – mit 24 statt 54 Paragrafen.
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