Als Scheinausschreibung bezeichnet man Ausschreibungen, die aus Gründen der Markterforschung erfolgt sind. Diese sind vergaberechtlich unzulässig, im Hinblick auf die Zulässigkeit von Markterkundungen aber auch nicht erforderlich.
Als Scheinausschreibung bezeichnet man Ausschreibungen, die aus Gründen der Markterforschung erfolgt sind. Diese sind vergaberechtlich unzulässig, im Hinblick auf die Zulässigkeit von Markterkundungen aber auch nicht erforderlich.