Das Oberlandesgericht bildet die zweite und in der Regel letzte Instanz im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren. Beim Oberlandesgericht kann eine sofortige Beschwerde als Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Vergabekammer eingelegt werden.
Das Oberlandesgericht bildet die zweite und in der Regel letzte Instanz im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren. Beim Oberlandesgericht kann eine sofortige Beschwerde als Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Vergabekammer eingelegt werden.