14 konkrete Maßnahmen zu Vereinfachungen im Vergaberecht
Die Vergabe öffentlicher Aufträge schneller zu machen, ist im Rahmen des Bürokratieabbaus erklärtes Ziel der Bundesregierung. Eine Bund-Länderrunde hat kürzlich konkrete Maßnahmen vereinbart.
Auf Ebene der Gesetzgebung kommen die Vorhaben für schnellere Vergaben öffentlicher Aufträge voran: Der Gesetzentwurf zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr etwa passierte am 15. Januar den Bundestag. Unterdessen wurde es in einer Runde der Regierungschefs der Länder mit dem Bundeskanzler zur Staatsmodernisierung am 4. Dezember konkret: Die Vertreter einigten sich auf 14 Maßnahmen zur Vereinfachung im Vergaberecht.
Mehr Einheitlichkeit zwischen den Ländern
In vielen Bereichen geht es um Vereinheitlichung. So soll eine „substanziell vereinfachte“ Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in den Ländern möglichst einheitlich angewendet werden. Einheitlichkeit wird auch angestrebt bei den Wertgrenzen, die zudem deutlich angehoben werden sollen, und bei Formularen.
Aber die Runde will die Vergabe öffentlicher Aufträge auch durch effizientere Strukturen beschleunigen. Bund und Länder verständigten sich beispielsweise auf die Nutzung einer gemeinsamen E-Rechnungsplattform und wollen mit dem „digitalen Marktplatz Deutschland“ eine Plattform entwickeln, „über die öffentliche Auftraggeber Vergabeverfahren datenbasiert, vernetzt und unter Einsatz künstlicher Intelligenz durchführen können.“ Es sollen auch mehr zentrale Vergabestellen eingerichtet werden.
Quelle
- Vergabeblog: https://vergabeblog.de/2025-12-22/staatsmodernisierung-weitere-vereinfachungen-im-vergaberecht-geplant/
- Bundesregierung (direkt zum Protokoll – Vergabemodernisierung ab Seite 28): https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975228/2397654/c57248be7fa2d61ab6d8b12c0f29f05b/2025-12-04-mpk-staatsmodernisierung-data.pdf
- Bundestag (Plenarprotokoll mit Annahme des Entwurfs eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (S. 6353): https://dserver.bundestag.de/btp/21/21053.pdf
Ähnliche Beiträge
- Baden-Württemberg und Hamburg bei Start-up-Freundlichkeit vornDas Umweltbundesamt hat ein neues Instrument veröffentlicht, mit dem öffentliche Auftraggeber nicht nur Lebenszykluskosten, sondern auch CO₂-Kosten systematisch erfassen können.
- 14 konkrete Maßnahmen zu Vereinfachungen im VergaberechtDie Vergabe öffentlicher Aufträge schneller zu machen, ist im Rahmen des Bürokratieabbaus erklärtes Ziel der Bundesregierung. Eine Bund-Länderrunde hat kürzlich konkrete Maßnahmen vereinbart.
- OLG Dresden: Direktvergabe setzt Markterkundung voraus!Öffentliche Auftraggeber in Deutschland beschaffen jeden Tag Leistungen. Meistens werden hierfür Vergabeverfahren durchgeführt, die allen geeigneten Unternehmen offenstehen. Anders verhält es sich, wenn von Anfang an nur ein Unternehmen als Vertragspartner infrage kommt, etwa weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb besteht.