Mit einem Urteil vom 15. Januar hat der EuGH die Regelungen für Inhouse-Vergaben im EU-Vergaberecht konkretisiert. Das Urteil könnte Auswirkungen auf kommunale Unternehmensstrukturen haben.
Mit einem Urteil vom 15. Januar hat der EuGH die Regelungen für Inhouse-Vergaben im EU-Vergaberecht konkretisiert. Das Urteil könnte Auswirkungen auf kommunale Unternehmensstrukturen haben.