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Vergaberecht

Vergaberecht – einfach erklärt

Unter dem Begriff „Vergaberecht“ sind alle Regeln und Vorschriften rund um die Vergabe von öffentlichen Aufträgen zusammengefasst.

Auch wenn es der Begriff vermuten lässt: Es gibt kein einheitliches Vergabegesetz in Deutschland.
Vielmehr existieren verschiedene Regelungen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene. Darum soll hier das komplexe Vergaberecht einfach erklärt werden.

Die Grundsätze des Vergaberechts lauten

  • Antikorruption (lückenlose, elektronische Information und Dokumentation)
  • Transparenz (Veröffentlichung der Ausschreibung, Dokumentationspflicht)
  • Gleichbehandlung (z.B. zeitgleiche Informationspflicht an alle Bewerber)
  • Zuschlagskriterien (inkl. sozialer, umweltrelevanter, qualitativer und innovativer Aspekte)
  • Berücksichtigung mittelständischer Interessen (Teillose, Fachlose)

Rechtsprechung im Vergaberecht

Ein Service des Hauses – diese aktuellen Urteile rund um das Vergaberecht könnten Sie interessieren:

Junger Mann, der eine Karte in der Hand hält und auf einer Karte nach dem Weg sucht, während er auf einer Stadtansicht mit Wegbeschreibung auf einer Karte während einer Auslandsreise sucht. Konzept für die Suche nach einem Ort durch Touristen

OLG Dresden: Direktvergabe setzt Markterkundung voraus!

Öffentliche Auftraggeber in Deutschland beschaffen jeden Tag Leistungen. Meistens werden hierfür Vergabeverfahren durchgeführt, die allen geeigneten Unternehmen offenstehen. Anders verhält es sich, wenn von Anfang an nur ein Unternehmen als Vertragspartner infrage kommt, etwa weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb besteht.

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Informations- und Wartepflicht unterhalb der EU-Schwellenwerte?

Oberhalb der EU-Schwellenwerte müssen vor der Zuschlagserteilung die Bieter informiert und eine Wartefrist eingehalten werden. Das ergibt sich aus § 134 GWB. Aber gilt das auch ohne entsprechende Regelung unterhalb der EU-Schwellenwerte? 2017 war das OLG Düsseldorf der Auffassung „ja“ (Urteil vom 13.12.2017 – I-27 U 25/17); nun hat es diese Rechtsprechung wieder aufgegeben (Urteil vom 21.06.2023 – I-27 U 4/22).

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Die Gesamtvergabe von trennbaren Bauleistungen muss gut begründet sein!

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Vergaberecht öffentlicher Dienst

Will die öffentliche Hand Waren oder Dienstleistungen einkaufen bzw. Bauleistungen beauftragen, greift das Vergaberecht.
Das heißt: Bund und Länder, Kommunen oder staatliche Einrichtungen müssen sich bei der Auftragsvergabe an den geregelten Verfahrensablauf halten.

Das Vergaberecht im öffentlichen Dienst soll zum einen die kostenbewusste Verwendung von Haushaltsmitteln gewährleisten.
Zum anderen will der Gesetzgeber einen transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerb der Bieter sicherstellen.

Vergaberecht Schwellenwerte

Sofern das wirtschaftliche Volumen bestimmte Schwellenwerte erreicht oder überschreitet, sind die Auftraggeber zu europaweiten
Ausschreibungen nach EU-Richtlinien verpflichtet.

Ab dem 01.01.2026 gelten neue EU-Schwellenwerte. Diese liegen für klassische öffentliche Auftraggeber bei:

  • Bauleistungen: 5.404.000 Euro.
  • Liefer-/Dienstleistungen: Zentrale Regierungsdienststellen: 140.000 EUR und subzentrale öffentliche Auftraggeber: 216.000 EUR

  • Sektorenrichtlinie:
  • Bauleistungen: 5.404.000 EUR (statt bisher 5.538.000 EUR)
  • Liefer-/Dienstleistungen 432.000 EUR (statt bisher 443.000 EUR)

  • Konzessionsrichtlinie: 5.404.000 EUR

Unterhalb der Schwellenwerte gilt nationales Vergaberecht.

Vergaberecht einfach erklärt

Bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte findet Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Es beruht auf der Umsetzung entsprechender Vorgaben in EU-Richtlinien beruht. Die Grundlagen des Vergaberechts oberhalb der Schwelle sind in enthalten.

Die Unterschwellen-Vergabeverordnung regelt für den nationalen Bereich das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe von staatlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeordnung (VgV) und die drei nach Leistungsart unterschiedenen Vergabeordnungen: die VOL/A für (allgemeine) Leistungen, die VOL/B für Bauleistungen und die VOF für freiberufliche Leistungen. Außerdem ist das Vergaberecht stark beeinflusst durch EU-Recht, insbesondere die Richtlinien 2014/17/EG und 2014/18/EG.

Schwellenwerte sind bestimmte Auftragswerte, ab denen öffentliche Auftraggeber zur EU-weiten Ausschreibung verpflichtet sind. Sie werden alle zwei Jahre angepasst.

Die Vergabeordnung (VgV) regelt das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, die dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegen. Außerdem regelt sie das einzuhaltende Verfahren bei der Ausrichtung von Wettbewerben durch öffentliche Auftraggeber.

Das hängt ab vom voraussichtlichen Gesamtauftragswert, den Schwellenwerten und dem konkreten Auftragsinhalt. Eine Ausschreibungspflicht besteht nicht bei so genannten Direktkäufen.

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