Mittelständische Baubranche kämpft um umfassenden Erhalt des Losgrundsatzes
Öffentliche Vergaben in Deutschland sollen beschleunigt werden – dafür wurde ein Gesetzentwurf auf dem Weg gebracht. Die mittelständische Baubranche wehrt sich gegen die Aufweichung des Losgrundsatzes.
In einem gemeinsamen Positionspapier drängen das Handwerk und Verbände der mittelständischen Bau- und Planungswirtschaft darauf, den Losgrundsatz nicht weiter aufzuweichen. Es ist nach den Stellungnahmen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/1934) bei öffentlichen Anhörungen im November nun ein weiterer Schritt, Bedenken zu äußern. Die Verfasser des Papiers stehen nach eigenen Angaben für 90 Prozent der Baubranche.
Laut Gesetzentwurf sollen Ausnahmen vom Losgrundsatz zusätzlich für Projekte gelten, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur finanziert werden und über einem geschätzten Auftragswert von rund 14 Millionen Euro liegen. Darüber hinaus müssten zeitliche Gründe für eine Abkehr von der Losaufteilung vorliegen.
Bauindustrie versus Bau-Mittelstand
Während die Bauindustrie weitere Ausnahmen fordert, führen die mittelständischen Verbände Untersuchungen vom Bundesrechnungshof ins Feld, nach denen Vergaben, die über einen Generalunternehmer abgewickelt würden, sogar Mehrkosten verursachten. Der Koordinierungsaufwand der Gewerke werde lediglich vom öffentlichen Auftraggeber auf den Generalunternehmer verlagert, heißt es.
Das Vergabebeschleunigungsgesetz wird nach der Tagesordnung des Bundestages in diesem Jahr nicht weiter behandelt.
Quelle
- Presseportal (Position der mittelständischen Verbände): https://www.presseportal.de/pm/18349/6163354
- Bundestag (Permalink auf den Vorgang): https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-beschleunigung-der-vergabe-%C3%B6ffentlicher-auftr%C3%A4ge/324928
- Bundestag (Verbändeanhörung): https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw46-pa-wirtschaft-vergabe-1117350
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