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02.02.2026, Deutschland

Landgerichte übernehmen alle zivilen Vergabestreitigkeiten


Wer in einem zivilrechtlichen Vergabestreit vor Gericht ziehen will, muss sich seit dem 1. Januar ausschließlich an Landgerichte wenden. Zuvor ging es bei geringen Streitwerten noch zum Amtsgericht.

Die Änderung ist Teil einer Justizreform, die Anfang des Jahres wirksam geworden ist. In § 71 Abs. 2 Nr. 8 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) wird den Landgerichten nun die Zuständigkeit übertragen. Das bedeutet für die Unternehmen: Es geht nichts mehr ohne einen Anwalt, der auf dieser Ebene zwingend vorgeschrieben ist.

Die Veränderung soll der Komplexität von Vergabeverfahren Rechnung tragen – auch bei geringeren Streitwerten. Mit einem Anwalt seien zwar die Prozesskosten höher, eine professionelle Fallbearbeitung dafür aber sichergestellt, schreibt dazu das Portal Ad Hoc News.

Professionalisierung der Richter im Fokus

Die Landgerichte sollen nun Zivilkammern für verschiedene Sachgebiete einrichten (§ 72a GVG), unter anderem eben auch für die Streitigkeiten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Die damit einhergehende Professionalisierung auch der Richter soll Verfahren beschleunigen und die Rechtsprechung vorhersehbarer machen. Eine derartige Verlässlichkeit dürfte dann auch den Unternehmen zugutekommen.

Zu den Streitigkeiten, die nun immer bei den Landesgerichten landen, gehören erfahrungsgemäß häufig Uneinigkeiten über die Einhaltung von Tariftreue- und Mindestlohnvorgaben, wie sie bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen häufig gefordert werden.


Quelle

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