Regelungen der Bundesländer zur umweltfreundlichen Beschaffung aktualisiert
Wie ist umweltfreundliche Beschaffung auf Länderebene geregelt? Zu den geltenden Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften hat das Umweltbundesamt kürzlich eine aktualisierte Übersicht herausgegeben.
Das Umweltbundesamt (UBA) hat sich bei der Recherche zu den Vergabevorschriften der deutschen Bundesländer insbesondere auf die Umsetzung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) konzentriert. Es ging darum, die Bestimmungen zusammenzustellen, die zur Beschaffung von umweltfreundlichen Waren und Dienstleistungen beitragen. Es geht also um Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft und zum Klimaschutz sowie zu den Kategorien Holz, Papier und Lebenszykluskosten.
Vergleich der Bundesländer
Jedes Bundesland hat in der Publikation ein Kapitel bekommen; eine Tabelle am Ende sorgt für einen schnellen Überblick und einen Vergleich der Bundesländer. Berlin, Hamburg und Bremen zeichnen sich durch die weitreichendsten Vorgaben und Handlungshilfen aus.
Mit der Handreichung schreibt das UBA eine Untersuchung fort, die es seit 2011 gibt. Sie wurde seinerzeit vom Öko-Institut mit Sitz in Freiburg erarbeitet und seither mehrfach aktualisiert. Von Fallbetrachtungen haben die Verfasser abgesehen, ebenso von Prüfungen der einzelnen Länder-Bestimmungen. Es gehe nur um die Regelungen, die „aufgrund ihrer Steuerungswirkung zu einer Verstetigung einer umweltfreundlichen Beschaffungspraxis beitragen“, heißt es in der Zusammenfassung des Heftes.
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