Ausschreibungsstopp bei Autobahn GmbH vorerst beendet
Im Juli hatte die Ankündigung der Autobahn GmbH, wegen der unklaren Haushaltslage alle Ausschreibungen für 2025 zu stoppen, für Aufregung in der Baubranche gesorgt. Jetzt wurden neue Mittel freigegeben.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat Investitionsmittel in Höhe von 1,1 Milliarden Euro für die Autobahn GmbH freigegeben – und damit einen Ausschreibungsstopp beendet, den das bundeseigene Unternehmen wegen der unklaren Haushaltslage ausgerufen hatte. Beim Ausschreibungsstopp war nicht klar gewesen, an wie vielen Projekten in welcher Größenordnung nicht weitergearbeitet werden konnte. Die Autobahn GmbH hatte sich dazu auf Anfrage bedeckt gehalten.
Nun sollen sofort wieder Vergaben erfolgen. Das Geld, sogenannte überplanmäßige Ausgaben, kann insbesondere für Brückensanierungen und damit verbundene Arbeiten eingesetzt werden. Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Bauindustrie, ist zufrieden – aber nur fürs Erste.
Baubranche bemängelt fehlende Planungssicherheit
Er beklagt, dass damit das Grundproblem fehlender Planungssicherheit nicht behoben worden sei, da auch der Haushalt 2026 neue Fragen aufwerfe. Das Investitionsniveau für die Bundesfernstraßen werde nur um 2,5 Prozent erhöht. Da stehe „die Befürchtung im Raum“, dass laufende Projekte wieder nicht weitergebaut werden könnten. Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, hat die gleichen Bedenken auch für andere Bereiche mit Investitionsbedarf wie den Wohnungsbau.
Quelle
- Deutsche Handwerkszeitung: Ausschreibungsstopp gelöst – Probleme bleiben – dhz.net
- Deutsche Presse-Agentur wie z.B. auf logistik-heute.de: https://logistik-heute.de/news/infrastruktur-bundestag-gibt-1-1-milliarden-euro-fuer-brueckensanierung-und-autobahnausbau-frei-225421.html
Ähnliche Beiträge
- OLG Dresden: Direktvergabe setzt Markterkundung voraus!Öffentliche Auftraggeber in Deutschland beschaffen jeden Tag Leistungen. Meistens werden hierfür Vergabeverfahren durchgeführt, die allen geeigneten Unternehmen offenstehen. Anders verhält es sich, wenn von Anfang an nur ein Unternehmen als Vertragspartner infrage kommt, etwa weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb besteht.
- Landgerichte übernehmen alle zivilen VergabestreitigkeitenWer in einem zivilrechtlichen Vergabestreit vor Gericht ziehen will, muss sich seit dem 1. Januar ausschließlich an Landgerichte wenden. Zuvor ging es bei geringen Streitwerten noch zum Amtsgericht.
- Studie: KI spielt bei der Bauteilbeschaffung bereits größere RolleDas Umweltbundesamt hat ein neues Instrument veröffentlicht, mit dem öffentliche Auftraggeber nicht nur Lebenszykluskosten, sondern auch CO₂-Kosten systematisch erfassen können.