Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ist Teil des nationalen Vergaberechts. Sie enthält insbesondere Bestimmungen für die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungs- und Lieferaufträgen unterhalb des relevanten EU-Schwellenwerts. Die UVgO ist kein Gesetz, sondern muss durch besonderen Anwendungsbefehl in jedem Bundesland einzeln umgesetzt werden.