Die Angebotswertung vollzieht sich in vier Schritten.

Wertungsstufe 1:

Zunächst erfolgt eine formelle Angebotsprüfung. Es wird geprüft, ob alle Angebote bis zum Ablauf der Angebotsfrist form- und fristgerecht eingegangen sind oder andere formale Ausschlussgründe vorliegen.

Wertungsstufe 2:

Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung. Der Auftraggeber prüft, ob die Unternehmen für die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen.

Wertungsstufe 3:

Sodann erfolgt die Auskömmlichkeitsprüfung. Der Auftraggeber prüft in diesem Zusammenhang, ob zwischen der ausgeschriebenen Leistung und dem eingereichten Angebot ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis besteht.

Wertungsstufe 4:

Sofern das Angebot auf keiner der vorangegangenen Wertungsstufen auszuschließen ist, erfolgt die auf Grundlage der Zuschlagskriterien Angebotswertung. Unter Berücksichtigung der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, vgl. § 127 Abs. 1 GWB.

 

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